Schmiergeldzahler aufgepasst!

Den Steuerbürgern wenig bekannt sind die mannigfachen Durchbrechungen des Steuergeheimnisses, die im Rahmen der Verfolgung von Steuerstraftaten oder anderen gravierenden Delikten vom Gesetzgeber ausdrücklich zugelassen sind.

Dazu gehört die Verpflichtung der Finanzbehörden, den Strafverfolgungsbehörden Tatsachen mitzuteilen, die den Verdacht rechtswidriger Schmiergeldzahlungen begründen. In den 90er Jahren hat der Gesetzgeber den bis dahin möglichen Abzug solcher Zahlungen als Betriebsausgaben abgeschafft und die wechselseitige Informationspflicht der Finanzverwaltung und der Strafverfolgungsbehörden eingeführt.

Diese Mitteilungspflicht war Gegenstand eines Antrags auf einstweilige Anordnung, mit dem ein Unternehmen dem Finanzamt verbieten wollte, die Staatsanwaltschaft über Schmiergeldzahlungen zu informieren, die es in der Vergangenheit geleistet hatte.

Im vorliegenden Fall ging es um eine “Provision” von 10 % des Wertes der bestellten Waren an den Einkäufer eines maßgeblichen Kunden. Das Unternehmen war der Meinung, dass die Mitteilung an die Staatsanwaltschaft unterbleiben müsste, weil die in der Betriebsprüfung gewonnenen Erkenntnisse mangels entsprechender Belehrung nicht strafrechtlich verwertet werden dürften und außerdem inzwischen Strafverfolgungsverjährung eingetreten sei.

Der Bundesfinanzhof betont in seinem Beschluss vom 14.7.2008 hierzu, dass der Wortlaut der einschlägigen Bestimmung das FA verpflichte, Tatsachen, die den Verdacht einer Korruptionstat begründen, der Staatsanwaltschaft mitzuteilen. Selbst in einem offensichtlich strafverfolgungsverjährten Fall stelle die Offenbarung keinen unverhältnismäßigen Eingriff in die Rechte des Steuerpflichtigen dar, denn in einem solchen Fall habe dieser keine Ermittlungen der an Recht und Gesetz gebundenen Staatsanwaltschaft zu befürchten: Die Strafverfolgungsverjährung bei Steuerhinterziehung beträgt 5 Jahre, die Verjährung der Steuer selbst jedoch 10 Jahre.

Abschließend sei der Hinweis gestattet, dass die professionellen Strafverteidiger der sybo AG in Steuersachen natürlich kein Kind aus einem tiefen Brunnen mehr retten können, aber zumindest können sie helfen, den Schaden zu begrenzen.

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6 Kommentare

  1. Oimel
    Geschrieben 19. Dezember 2008 at 10:17 | Permalink

    Mit der Schmiergeldzahlung ist das so eine Sache. Schmieren hat ja zwei Bedeutungen:
    1. wer gut schmiert, der gut fährt. Also ein Mittel, um Reibungen zu vermindern.
    2. es hat auch was mit schmierig, also schmutzig zu tun.
    Für mich ist die zweite Bedeutung maßgebend. Zahlungen, die geleistet werden, um zu Lasten anderer einen Auftrag zu erhalten oder um eine Sanktion herum zu kommen, ist unangemessene Bereicherung, sie ist per se verwerflich und zu verurteilen. Das ist schmutzig.

    Ich finde es in Ordnung, dass Vetternwirtschaft und Korruption der Kampf mit allen Mitteln angesagt wird. Nur so kann gewährleistet werden, dass der Bessere tatsächlich auch das Rennen macht. Der Leser informiere sich auf der Seite: http://www.ethics.de/ethics.asp über Unternehmen, die für ethisches Handeln ausgezeichnet worden sind. Was sie allerdings davon haben, ist fraglich!
    Bei Beachtung der ethischen Grundsätze im unternehmerischen Handeln wäre es nicht zur Finanzkrise gekommen. Hier wird deutlich, dass die fehlende Ethik im Handeln eine Frage ist, die uns alle unmittelbar angeht und die mit allen Mitteln bekämpft werden muss.

  2. opa
    Geschrieben 19. Dezember 2008 at 12:19 | Permalink

    Hallo, Oimel,
    Ethik hat in dem Zusammenhang aber zwei Seiten. Was ist denn mit dem Bauunternehmer, der Genossenschaftsdirektoren freundlich bedienen muss, um die Sanierungsaufträge zu behalten und keinen seiner zwanzig Leute entlassen zu müssen? Edel sei der Mensch, hilfreich & gut (Schiller oder Goethe?) - aber es gibt Situationen, da klappt das nicht so recht: für welche Ethik soll sich der Bauunternehmer entscheiden ?

  3. Apeman
    Geschrieben 19. Dezember 2008 at 13:38 | Permalink

    Und wie ist es Franjo Pooth, der Sparkassen-Vorstände gepampert hat? Nein, opa, es gibt nur eine Ethik im Geschäftsleben, nämlich sauber bleiben. Das ist wie einst bei den Kriegsdienstverweigerern und der Gewissensprüfung: Man musste kompromisslos verweigern, wenn man nicht zu den Tätern gehören wollte.

    Schmiergelder haben eine wahrhaft globale Dimension erreicht, siehe Siemens. DAS kostet jetzt Arbeitsplätze. Also schmieren für Arbeitsplätze, die Gleichung geht nicht mehr auf.

  4. Oimel
    Geschrieben 20. Dezember 2008 at 11:08 | Permalink

    Hallo Opa,

    ich bin auch der Ansicht, dass Korruption in welcher Form auch immer zu verurteilen ist. Wenn der Bauunternehmer nicht durch Leistung und Zuverlässigkeit überzeugt, ist es nur eine Frage der Zeit, bis er den Löffel abgeben muss. Dann sind die Arbeitsplätze auch weg. Dann lieber das Unternehmen zusammen mit den Miarbeitern fit machen, das motiviert und bindet die Mitarbeiter ans Unternehmen. Und das ist auch eine gute Überlebensstategie.

  5. opa
    Geschrieben 21. Dezember 2008 at 11:27 | Permalink

    Hallo, Apeman, hallo, Oimel,
    seid Ihr wirklich sicher, dass Ihr Euch mit diesem Standpunkt nicht selbst etwas vormacht? Denn - wo bitte ist die Grenze zu ziehen zwischen Euren vermeintlich hohen ethischen Standards und dem, was täglich in Kaufhäusern, an Supermarktkassen und - ganz besonders dieser Tage - in Autohäusern geschieht? - Ja, ganz recht - wo ist die Grenze zwischen Rabatt und Schmiergeld? Ihr könnt mir nicht erzählen, dass Ihr Euch nicht über den Rabatt des Autohändlers gefreut hättet beim letzten Neuwagenkauf - oder ?!?!
    Habt Ihr da gesagt: “Aufgrund meiner hohen ethischen Stadards verzichte ich auf den Rabatt.”??
    Wenn dem so ist, streue ich Asche auf mein Haupt und schweige zumindest Euch gegenüber.

    Admin: Kommentar wurde bearbeitet.

  6. Oimel
    Geschrieben 22. Dezember 2008 at 09:36 | Permalink

    Hallo Opa,

    ich bin sicher, dass Sie hier einen entscheidenden Beurteilungsfehler begehen: der Rabatt, der beim Autokauf gewährt wird, wird jedem gewährt, der danach fragt. Dies ist eine Preisminderung, die derjenige bereit ist zu gewähren, der die Leistung “Kfz-Lieferung” erbringt. Dies geschieht offen und nicht zum Nachteil anderer, nur zu seinem eigenen Nachteil. Der Verkauf des Neuwagens ist es ihm wert, diesen Rabatt zu geben. Beim Schmiergeld verhält es sich aber diametral anders: das Schmiergeld zahlt eigentlich der Auftraggeber, weil der Auftragnehmer dieses in der Regel irgendwie auf den Preis draufgerechnet hat. Der Auftraggeber weiß aber nichts von den unnötigen Kosten, die auch noch in die Kasse derer gehen, in die er sie gar nicht gehen sehen wollte!
    Dieser Unterschied ist signifikant und pikant. Also doch keine Asche auf Ihr Haupt, denn das ist gar nicht nötig!

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