Beteiligungen ohne Due Diligence?

Wer kennt sie nicht als Startup-Unternehmer: Beteiligungsgesellschaften, von denen man sich viel Geld zum Wachstum erhofft, und am Gelde hängen, nach dem Gelde drängen doch bekanntlich alle. Und Geld heißt für einen Investor in ein Startup nur eines: Eigenkapitalrendite.

Aber der Investor will natürlich ’was in den Händen haben, was er dann schwarz auf weiß mit nach Hause nehmen kann, bevor er in ein Unternehmen investiert, denn er kennt den Laden ja noch nicht: Deshalb wird er eine sorgfältige Untersuchung und Analyse des Zielunterunternehmens durchführen. Er muss ja die Chancen und Risiken kennenlernen; er muss beurteilen können, wie sich die nachhaltige Entwicklung wohl darstellt.

Da sind zunächst die Planungen für die Zukunft des Unternehmens, eine Abschätzung des Geschäftsverlaufs, ein worst-case Szenario mit Renditeberechnungen zu prüfen. Das Ganze erstreckt sich aber weiter und bezieht beispielsweise auch die Qualität der Geschäftsleitung und des Personals ein.

Hierbei ist sind alle Risiken – wirtschaftlich, steuerlich und rechtlich – zu erkennen und zu beachten, weshalb bei Due Diligences häufig Berater-Teams aus Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Rechtsanwälten zusammenarbeiten.

Das ist natürlich eine aufwendige Sache, aber wer investiert schon in ein Geschäft, was er nicht kennt. Machen Sie auch? Nein, Sie nehmen sich jemanden, der sich damit auskennt.

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Ein Kommentar

  1. Captain Kirk
    Geschrieben 9. Dezember 2008 at 12:21 | Permalink

    Bei großen Unternehmenskäufen sind nicht nur Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwälte gefragt. Hinzu kommen Gutachter zur Begutachtung von Maschinen, Anlagen, Betriebsvorrichtungen un ähnlichem (Technical Due Diligence), zur Einschätzung von Umweltrisiken (Environmental Due Diligence) und zur Untersuchung der EDV-Struktur (IT Due Diligence).

    Für kleine Unternehmen ist das allerdings übertrieben. Da müssen keine großen Prüfungsteams großer Wirtschaftsprüfungsunternehmen anrücken, die natürlich auch ein entsprechendes Honorarvolumen hervorrufen. Bei kleinen Unternehmen reicht ein Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer. Gegebenenfalls braucht man noch einen Rechtsanwalt. Das reicht dann.

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