Müssen Banken von ihren Kunden wirklich die Religionszugehörigkeit wissen?

Für das korrekte Abführen der Abgeltungssteuer durch die Banken ist es notwendig, dass jeder Kunde der Bank seines Vertrauens mitteilt, welcher Religionsgemeinschaft er angehört.

Wer dies nicht tut, muss in seiner Einkommensteuererklärung die von seinen Banken abgeführte Abgeltungssteuer nachweisen, um im Rahmen seiner Einkommensteuerveranlagung vom Finanzamt die richtige Kirchensteuer festsetzen zu lassen. Dazu kann es notwendig sein, dass auch Angaben zu den einzelnen Kapitaleinkünften erforderlich sind. Damit nicht genug, denn das Finanzamt kann die Angaben gegebenenfalls durch eine Kontenabfrage überprüfen.

Also Vorsicht, wenn Sie mit Ihren persönlichen Daten zu vorsichtig umgehen! Sie machen sich die Erledigung Ihrer Einkommensteuererklärung nur schwerer und ermöglichen Ihrem Finanzbeamten eine Abfrage Ihrer Konten bei den Banken.

Auch hier bestätigt sich wieder die allgemeine Vermutung, dass jedes Gesetz zur Steuervereinfachung tatsächlich alles noch komplizierter macht.

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2 Kommentare

  1. Geschrieben 29. Dezember 2008 at 20:16 | Permalink

    Why this web site do not have other languages support?

  2. Geschrieben 30. Dezember 2008 at 17:48 | Permalink

    @work and travel

    This is a Weblog mainly about German Taxation by sybo AG. Although International Taxation is always a topic for sybo there is unfortunately no way to translate all the blog content into other languages. But we will consider to translate the sybo company pages soon. Meanwhile, if there are any questions on International Taxation please feel free to contact Peter Scheller.
    p (dot) scheller (at) sybo-ag (dot) de. Or find Peter Schellers Tel-Number in ‘Standorte’/'Hamburg’.

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