Für das korrekte Abführen der Abgeltungssteuer durch die Banken ist es notwendig, dass jeder Kunde der Bank seines Vertrauens mitteilt, welcher Religionsgemeinschaft er angehört.
Wer dies nicht tut, muss in seiner Einkommensteuererklärung die von seinen Banken abgeführte Abgeltungssteuer nachweisen, um im Rahmen seiner Einkommensteuerveranlagung vom Finanzamt die richtige Kirchensteuer festsetzen zu lassen. Dazu kann es notwendig sein, dass auch Angaben zu den einzelnen Kapitaleinkünften erforderlich sind. Damit nicht genug, denn das Finanzamt kann die Angaben gegebenenfalls durch eine Kontenabfrage überprüfen.
Also Vorsicht, wenn Sie mit Ihren persönlichen Daten zu vorsichtig umgehen! Sie machen sich die Erledigung Ihrer Einkommensteuererklärung nur schwerer und ermöglichen Ihrem Finanzbeamten eine Abfrage Ihrer Konten bei den Banken.
Auch hier bestätigt sich wieder die allgemeine Vermutung, dass jedes Gesetz zur Steuervereinfachung tatsächlich alles noch komplizierter macht.
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