Schließt sich für Zumwinkel die Tür?

Der 1. Strafsenat des BGH, der erst seit Frühjahr 2008 für das Steuerstrafrecht zuständig ist, hat am 2.12.2008 ein Grundsatzurteil (Az: 1 StR 416/08) gefällt, das vielen Steuersündern schlaflose Nächte bereiten könnte. Nach diesem Urteil würde Steuerhinterziehung wesentlich schärfer bestraft werden, als es bisher der Fall war.

Danach würden künftig Freiheitsstrafen auf Bewährung schon ab einem Hinterziehungsbetrag von 50.000 € möglich sein. Ab einem Betrag von 100.000 € wären sie dann lt. dem Vorsitzenden Richter am BGH, Armin Nack, unumgänglich. Ab 1 Mio € würde die Freiheitsstrafe nicht mehr auf Bewährung ausgesetzt werden, wenn nicht „besonders gewichtige Milderungsgründe in Betracht kommen“.

Damit hat der BGH ein Urteil des Landgerichts Landshut bestätigt. Dieses hatte einen Bauunternehmer zu einem Jahr und elf Monaten ohne Bewährung verurteilt, weil der Bauunternehmer zwischen 2001 und 2005 Schwarzarbeiter beschäftigt und den Behörden Steuern und Sozialabgaben vorenthalten hatte. Der Schaden, den der Unternehmer damit verursacht hatte, beläuft sich auf ca. 2 Mio €.

Gleichzeitig hat der BGH klargestellt, dass bei der Berechnung der Schadenshöhe durch Zahlungen von Schwarzlöhnen das Netto-Prinzip anzuwenden ist und nicht wie bisher das Brutto-Prinzip. D. h. der ausgezahlte Schwarzlohn ist zukünftig auf den Bruttolohn hochzurechnen, um die hinterzogenen Steuern und Beiträge zu bestimmen. Diese Berechnung führt zwangsläufig zu höheren Beträgen und damit zu höheren Strafen.

Ich bin gespannt, ob dieses Recht auch für ehemalige Vorstandsvorsitzende der Post AG gilt. Das Steuerstrafverfahren gegen den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Post AG, Klaus Zumwinkel, soll schließlich Ende Januar 2009 beginnen.

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3 Kommentare

  1. Rampel
    Geschrieben 17. Dezember 2008 at 08:00 | Permalink

    Nachdem die Staatsanwältin im Fall Zumwinkel ihren Hut genommen (freiwillig oder unfreiwillig ???) hat auch der BFH in einer Entscheidung vom 19.08.2008 gesagt “Steuerhinterziehung ist keine die Restschuldbefreiung ausschließende vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung”, somit hat Herr Zumwinkel falls er Insvolvenz anmelden muss da auch noch Chancen in sechs Jahren schuldenfrei zu sein. Ich denke auch das neue BGH Urteil wird wieder mal nur die “kleinen” treffen und die “großen” lässt man wie immer laufen.

  2. emma
    Geschrieben 17. Dezember 2008 at 11:07 | Permalink

    Richtig interessant ist ja die Schlammschlacht in der Staatsanwaltschaft Bochum. Nun geht Frau Lichtinghagen als Richterin zu einem AG. Statt mit den Zumwinkels und Co, wird sie künftig mit kleinen Ladendieben beschäftigen. Eine einvernehmliche Lösung soll es sein.

    Wird hier gerade eine erfolgreiche Staatsanwältin kalt gestellt, weil Sie es gewagt hat, einen der Mächtigen dieser Republik vors Schienbein zu treten? Es wäre ja nicht das erste mal, dass Politiker ihre schmutzingen Finger im Spiel haben.

  3. Dirk
    Geschrieben 5. Januar 2009 at 11:25 | Permalink

    Ich bekomme Plaque, weil ein Richter “aus versehen” eine Frist versaubeutelt hat und nun nicht mehr eine Steuerhinterziehung von mehr als 1 Mio Euro im Raum steht. Damit sind die Chancen für Herrn Zumwinkel gestiegen, statt mit einer Haftstrafe nur mit einer Bewährungsstrafe davon zu kommen….

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