Flugzeuge zu Pflugscharen?

Über Sinn und Unsinn von Subventionen in der Landwirtschaft läßt sich trefflich streiten. Jedes Jahr zahlen die Steuerbürger indirekt Milliarden an die Europäische Union. Andererseits ist diese aber auch spendabel: Sie verteilt einen großen Teil der Einnahmen an die, die es am meisten brauchen: Unsere Bauern.

Weil Vertrauen gut, Kontrolle aber besser ist, scheut sie keine Kosten und Mühen, den Weg der Subventionen von der Aussaat bis zur Ernte per Satellit zu überwachen. Schließlich soll das Geld dafür ausgegeben werden, wofür es bestimmt ist: Die Landwirtschaft.

Auf der anderen Seite gibt es noch die Fluggesellschaften. Da diese auf ihren Auslandsflügen mit den Früchten der Felder ihre Passagiere verköstigen, brauchen sie natürlich ebenfalls Unterstützung. Im Fachjargon heißt das “Export von Agrarerzeugnissen”.

Dies klingt wie ein schlechter Scherz, entspricht jedoch der Realität. Die Verordnung der Europäischen Kommission stellt die Bevorratung von Schiffen und Luftfahrzeugen einer Ausfuhr gleich und rechtfertigt somit den Bezug von Agrar-Exportsubventionen. Von diesem gesetzlichen Spielraum hat u.a. die Lufthansa-Tochter LSG Sky Chefs in den letzten Jahren in nicht unerheblichem Maße profitiert.

Es bleibt abzuwarten, wie sich die geplanten Kürzungen der EU-Subventionen auf die Flugpreise auswirken werden.

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2 Kommentare

  1. Oimel
    Geschrieben 19. November 2008 at 09:03 | Permalink

    Hallo Frau Höne,

    vielen Dank für den sehr interessanten Hinweis. Vor dem nächsten Urlaub werde ich beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Naturschutz einen Antrag auf Erteilung einer Agrar-Subvention stellen, wenn ich mit meinem Motorboot nach Holland fahre, um dort Urlaub zu machen. Übrigens: ein Motorboot ist schließlich ein Schiff. Ein kleines zwar, aber ein Schiff! Und es sind jede Menge landwirtschaftliche Produkte, die ich mitnehme: Brot, Mehl, Wein, Gemüse, Früchte, alles, was wir so für 2 Wochen brauchen, ausser der Frischware natürlich. Aber ich sollte noch mal über Folgendes nachdenken: es lohnt es sich ja vielleicht, ins Boot eine Tiefkühltruhe einzubauen, um auch die Frischware von hier mitzunehmen. Die könnte ja von EU-Subventionen finanziert werden, oder?

  2. Captain Kirk
    Geschrieben 28. November 2008 at 18:17 | Permalink

    Und Fluggesellschaften und Reedereien erhalten noch eine weitere Vergünstigung. Ihre Kraftstoffe sind nämlich von der Energiesteuer (früher Mineralölsteuer) befreit. Die Flugtickets sind unter anderem auch deshalb so billig, weil das Kerosin nicht besteuert wird. Und auch das ist eine europäische Richtlinienvorgabe.

    Die Bundesbahn wollte das nicht einsehen. Sie machte eine 800 Seiten starke Eingabe bei der Europäischen Kommission. Die Steuerbefreiung für Luftfahrtunternehmen würde sie Im Wettbewerb deutlich benachteiligen. Das gelte insbesondere für Inlandsflüge und solchen in benachbarte europäische Städte, die von Fluggesellschaften angeflogen würden. Die Bahn würde in Bezug auf ihre Hochgeschwindigkeitszüge aber keine entsprechende steuerliche Bevorzugung erhalten.

    Also verlangte die Bahn, dass die Europäische Kommission ein Verfahren wegen ungerechtfertiger Subventionierung gegen die Bundesregierung Deutschland eröffnen möge. Die Kommission lehnt kühl ab. Dagegen klagte die Bahn vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Aber auch hier scheiterte sie.

    Der EuGH lässt sich über viele Seiten über diverse verfahrensrechtliche Fragen aus. Am Ende führt er in zwei kurzen Absätzen aus, weshalb der Gleichheitsgrundsatz nicht verletzt sei. Dem geneigten Leser des Urteils bleibt allerdings verborgen, wieso sich Bahn und Lufthansa bei Reisen zwischen Köln und Paris oder zwischen Hamburg und München nicht in einer vergleichbaren Wettbewerbsposition befinden soll. Mit dieser ungeklärten und spannenden Frage lässt uns der EuGH einfach allein.

    Fazit: Subventionen sind und bleiben ein Politikum. Und gerecht waren sie noch nie.

    Und noch etwas: Nur in Deutschland werden Bahntickets dem normalen Umsatzsteuersatz von 19% unterworfen. Soweit ich weiß, gelten in allen anderen EU-Staaten reduzierte Steuersätze für Bahnfahrten.

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