Die Rache der Beamten

Versteuern Sie die Geschenke Ihrer Geschäftsfreunde? Melden Sie dem Finanzamt vorweihnachtliche Buchpräsente oder die Einladung zu einem Konzertbesuch? Nein? Dann sind Sie ein Steuerhinterzieher.

Beamte der Finanzverwaltung in Berlin haben sich nämlich gerächt. Nach den Hinweisen, dass Beamte keine Zuwendungen mehr wegen möglicher Bestechlichkeit annehmen dürfen, müssen nun auch Sie, lieber Steuerbürger, zukünftig Ihre erhaltenen Präsente versteuern.

Die Regelung ist bereits mit Wirkung zum 1. Januar vergangenen Jahres in das Steuergesetz übernommen worden und wurde nun durch Verwaltungserlass unserer gesetzgebenden Beamten, wie nicht anders zu erwarten, erheblich verschärft.

Erhalten Sie eine Flasche Wein, deren Wert über 10 € liegt, ist diese Zuwendung ihrem Einkommen zuzurechnen. Dies gilt auch, wenn Sie zu Ihrem Geburtstag ein Präsent in Höhe von über 50 € erhalten und Ihr Geschäftsfreund dieses nicht als Betriebsausgaben berücksichtigen kann.

Haben Sie eine Besprechung im Stadion von Eintracht Frankfurt und werden dabei eingeladen, ist dieses entsprechend den Erlassen der Finanzverwaltung aufzuteilen in abzugsfähige und nicht abzugsfähige Teile. Die nicht abzugsfähigen Teile haben Sie zu versteuern. Tun Sie das nicht, begehen Sie Steuerhinterziehung.

Nun ist die Finanzverwaltung aber auch irgendwie nett und gönnt großzügigerweise Ihrem Geschäftspartner, der die Kosten trägt, die Möglichkeit, Ihre Steuern pauschal zu übernehmen. Die Pauschalsteuer beträgt 30 % plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.

Als Steuerberater müßte ich Ihnen empfehlen, ein Musteranschreiben an all Ihre Geschäftsfreunde zu entwerfen, in dem Sie diese um Mitteilung bitten, ob auch die Besteuerung übernommen wurde. Ansonsten ist das Präsent nämlich in Ihrer Jahressteuererklärung zu erfassen. Allerdings wage ich mir die Peinlichkeit eines solchen Schreibens kaum auszumalen.

Der Gesetzgeber hat geschickterweise die Pauschalsteuer im Bereich der Lohnsteuer angesiedelt, da hier fast immer eine Anschlussprüfung durch die Finanzämter stattfindet. Bereiten Sie sich heute schon einmal darauf vor, dass im Rahmen zukünftiger Lohnsteueraußenprüfungen der Erhalt und die Zahlung von Geschenken und Zuwendungen von Ihnen und an Sie ein Schwerpunkt der Prüfung sein wird.

Das also ist die Antwort der Verwaltungsbeamten darauf, dass sie keine Geschenke mehr erhalten dürfen. Gottlob wissen die Beamten schlechte Geschenke und gute Geschenke zu unterscheiden: Eine Flasche Wein unter 10 € kann nämlich nichts taugen und muss darum auch nicht versteuert werden.

Ich erwarte jetzt von unserer Gesetzgebung, dass künftig auch Ihre Bewirtung an Sie – wenn Sie sich also selbst in die Kantine einladen – zu steuerlichen Einkünften führt. Hiervon ist bisher noch Abstand genommen worden. Aber es kann sich ja alles noch ändern.

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2 Kommentare

  1. emma
    Geschrieben 24. November 2008 at 13:18 | Permalink

    Auffällig ist, dass es immer wieder Beamte sind, die wegen vermeintlicher Nachteile den Gesetzgeber oder die Gerichte oder beide beschäftigen. Erinnert sei nur an den pensionierten Richter, der nicht einsehen wollte, dass seine Pension voll versteuert wird, während Rentner nur den Ertragsanteil versteuern mussten. Im Ergebnis versteuert er (zu Recht) seine Pension, für die er ja keine eigenen Beitragsleistungen erbracht hat, noch immer voll, die Rentner in absehbarer Zeit aber auch. Was für ein Erfolg? Danke!

  2. opa
    Geschrieben 25. November 2008 at 14:21 | Permalink

    Der nächste konsequente Schritt wäre doch, dass Toilettenbesuche von Mitarbeitern während der Arbeitszeit als geldwerter Vorteil der Lohnsteuer unterworfen werden müssten! Allerdings träfe das natürlich auch die Beamten, wahrscheinlich sogar mit erheblicher Wucht….

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