Bundesfinanzministerium zeigt ehrenamtliche Inkompetenz

Im Jahr 2007 hat der Bundesfinanzminister das Gesetz zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements unter großem Beifall verabschiedet. Endlich, haben viele gedacht. Aber weit gefehlt, dass das BMF das ehrenamtliche Engagement wirklich und nachhaltig fördern will.

In ihrem Newsletter vom 9. Mai 2008 hat die Pressestelle des BMF erklärt, dass die Abzugsfähigkeit für das Schulgeld ausländischer Schulen nach einem Urteil des EuGH zugelassen werden müßte. Aber: Die steuerliche Abzugsfähigkeit von (lächerlichen) 30 % des Schulgeldes sei nun einmal für den Bundeshaushalt ruinös.

Dann folgt eine fadenscheinige Begründung der schrittweisen Abschaffung der Abzugsfähigkeit des Schulgeldes insgesamt mit dem Argument, dass alle kindbedingten Aufwendungen über den Familienlastenausgleich ja abgegolten seien.

Zutreffend wird bestätigt, dass staatliche und private Schulen zwei wichtige Säulen unseres Bildungssystems seien und sich sinnvoll ergänzen sollten.

Der Gipfel ist die Anmaßung in der nachfolgenden Aussage:

Ein Auseinanderdriften der beiden Schulformen - bis hin zu einem Zwei-Klassen-Schulsystem - müssen „wir“ (das BMF!) jedoch verhindern.

Wir? Es ist erstaunlich, welche Kompetenzen noch in unserem Bundesfinanzministerium schlummern. Hier wird sogar der Schlüssel für ein funktionierendes Schulsystem gefunden. Vielleicht haben die Gesellen Steinbrücks ja den Code für die Pisa-Katastrophe geknackt?

Ganz abgesehen davon bekommen private Schulen in den ersten drei Jahren keine staatliche Unterstützung, müssen sich also auf dem Rücken und dem Geldbeutel der Ehrenämtler durchschlagen. Und Eltern dieser „Zwei-Klassen-Privatschüler“, die sich eine bessere Bildung ihrer Kinder zu Gunsten des ganzen Landes etwas kosten lassen, sparen sich das Schulgeld nicht selten vom Munde ab. Den Nachweis kann ich leicht führen.

Schuster bleib´ bei Deinen Leisten. Das sollten sich die Mitarbeiter des BMF hinter die Ohren schreiben. Arbeitet an einem einfacheren Steuerrecht, von dem alle etwas haben (außer vielleicht wir Steuerberater?). Dann macht Ihr einen guten Job!

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2 Kommentare

  1. Geschrieben 21. November 2008 at 11:02 | Permalink

    …Aber das ist noch lange nicht alles, was dabei Probleme aufwirft. Wer nach wie vor in die Röhre guckt sind die, die einfach nur ehrenamtlich tätig sind, ohne viel Aufhebens davon zu machen. Wer keine ehrenamtlichen Leistungen abliefert, die in Geld messbar sind, hat außer einem guten Gewissen keinerlei Vorteile!

  2. Indianer
    Geschrieben 25. November 2008 at 14:09 | Permalink

    Die ehrenamtliche Leistung sollte auch nicht aus Berechnung “abgeliefert” werden sondern aus Spaß an den Aufgaben.
    Die Ehrenamtlichkeit ist nicht bezahlbar - es würde vieles nicht mehr stattfinden z.B. Sportveranstaltungen (Amateurbereiche), Kinderferienbetreuungen und vieles mehr.
    Anstelle von irgendwelchen stl. abzugsfähigen Beträgen sollte über mehr Freistellungsmöglichkeiten nachgedacht werden bei vollem Lohnausgleich.
    Der eine oder andere würde ja vielleicht mehr veranstalten/beteiligen wenn nicht der eigene Urlaub dadurch aufgebraucht wird.

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